Das Schweizer Parlament hat den Weg für eine zusätzliche Gebühr für Durchfahrten durch die Schweiz freigemacht. Die Massnahme zielt auf Fahrzeuge ab, die das Land nur durchqueren – eine Regelung mit direkten Konsequenzen für Ferienreisende, Pendler und den Güterverkehr auf den Alpenrouten.
Was beschlossen ist und wer das Verfahren weiterführt
Der Nationalrat nahm den Vorschlag zur Einführung einer Transitgebühr im März 2026 an; zuvor hatte auch der Ständerat dem Entwurf einstimmig zugestimmt. Nun ist der Bundesrat daran, die konkrete Umsetzung auszuarbeiten. Ebenso wird eine mögliche Verfassungsanpassung diskutiert, um die rechtliche Grundlage für die Abgabe zu schaffen.
Die Gebühr soll für Fahrzeuge erhoben werden, die die Schweiz „auf einer Fahrt von einem Nachbarland ins andere“ durchqueren, ohne einen wesentlichen Aufenthalt im Land einzulegen.
Wie teuer könnte die Transitgebühr werden?
Konkrete Tarife stehen noch nicht fest. Externen Berichten zufolge wird jedoch eine Summe von rund 21 Schweizer Franken pro Durchfahrt genannt. Diese Abgabe wäre zusätzlich zur bestehenden Jahresvignette, die derzeit 40 Franken kostet.
| Abgabe | Betrag (Stand: Quelle) |
|---|---|
| Jahresvignette | 40 CHF |
| Vorgeschlagene Transitgebühr (Richtwert) | ~21 CHF |
Wer ist betroffen — und wie stark?
- Autofahrer, die die Schweiz als Transitland zwischen zwei Nachbarstaaten nutzen — besonders deutlich für die Nord‑Süd‑Achsen Richtung Italien.
- Urlauber aus Deutschland und anderen Nachbarländern, die mit dem Auto nach Italien fahren.
- Güterverkehr und Logistikunternehmen, sofern keine Ausnahmen definiert werden.
Praktische Folgen und Verhaltensempfehlungen
Die Einführung einer Transitgebühr könnte Reisekosten spürbar erhöhen, wenn neben der Vignette pro Durchfahrt eine zusätzliche Abgabe verlangt wird. Reisende sollten folgende Punkte beachten:
- Behalten Sie die weitere Gesetzgebung und Bundesratsentscheide im Auge — die konkrete Ausgestaltung steht noch aus.
- Rechnen Sie mögliche Zusatzkosten in Ihre Reisekalkulation ein, vor allem bei häufiger Durchfahrt.
- Prüfen Sie alternative Routen, Verkehrsmittel (z. B. Bahn) oder Fahrgemeinschaften, falls die Gebühr Ihre Fahrt deutlich verteuert.
Die zuständigen Behörden werden Details zu Ausnahmen, Kontrollmechanismen und Abrechnungsmodalitäten veröffentlichen müssen. Bis zur formellen Festlegung bleibt offen, wie die Transitgebühr technisch umgesetzt und kontrolliert werden soll.
Für Reisende und Unternehmen bedeutet das: Planungssicherheit erst nach Abschluss des Umsetzungsprozesses durch den Bundesrat. Bis dahin sind Preisangaben Richtwerte und können sich ändern.