Das Schweizer Parlament hat den Weg freigemacht für eine neue Transitgebühr auf Fahrten, die die Schweiz «auf einer Fahrt von einem Nachbarland ins andere» durchqueren, ohne einen wesentlichen Aufenthalt im Land einzulegen. Nationalrat und Ständerat stimmten dem Vorschlag zu; die konkrete Umsetzung liegt nun beim Bundesrat. Die geplante Regelung zielt ausdrücklich auf den Nord‑Süd‑Verkehr – etwa auf Autofahrerinnen und Autofahrer, die die Schweiz als Alternative zur stark befahrenen Brennerroute nutzen.
Was ist beschlossen, was noch offen ist
Parlamentarisch ist die Einführung der Transitgebühr bereits beschlossen: Der Nationalrat hat im März 2026 zugestimmt, zuvor hatte der Ständerat den Entwurf einstimmig angenommen. Offen sind hingegen zentrale Details:
- Der Bundesrat muss die konkrete Ausgestaltung, Verwaltung und Erhebungsform der Gebühr ausarbeiten.
- Diskutiert wird zudem eine mögliche Verfassungsanpassung, um die rechtliche Grundlage zu stärken.
- Konkrete Preisfestlegungen fehlen bislang; unterschiedliche Modelle (Pauschale pro Durchfahrt, gestaffelte Beträge oder zeitliche Ausnahmen) sind denkbar.
Welche Kosten auf Urlauber zukommen könnten
Konkrete Sätze stehen offiziell noch nicht fest. Als Orientierungswert nennt der ADAC eine mögliche Gebühr von rund 21 Schweizer Franken (ca. 23 Euro) pro Durchfahrt. Diese Abgabe würde zusätzlich zur bestehenden Schweizer Jahresvignette erhoben, die aktuell 40 Franken (rund 44 Euro) kostet. Damit würden sich pro Durchfahrt die Kosten wie folgt darstellen:
| Position | Betrag (CHF) |
|---|---|
| Jahresvignette (aktuell) | 40 |
| Vorgeschlagene Transitgebühr (Orientierungswert) | 21 |
| Gesamtkosten bei einmaliger Durchfahrt (Beispiel) | 61 |
Für wen die Gebühr gedacht ist und welche Wirkung erwartet wird
Die Massnahme richtet sich vornehmlich an Fahrzeuge, die die Schweiz nicht als Reiseziel, sondern als Transitland nutzen. Ziel ist es, die Belastung auf den Alpenachsen zu reduzieren und den Verkehr zu steuern. Dazu erläutert das Parlament den Zweck mit den Worten:
„auf einer Fahrt von einem Nachbarland ins andere“
Für Pendlerinnen, Grenzgänger oder Touristen, die in der Schweiz längere Aufenthalte planen, dürfte die Regelung kaum zutreffen – die Gebühr ist für reine Durchfahrten konzipiert. Der genaue Anwendungsbereich (zum Beispiel Mindestdauer eines Aufenthalts, zulässige Zwischenstopps) muss der Bundesrat noch definieren.
Praktische Folgen und was Reisende jetzt tun können
Für Ferienplanerinnen und -planer ergeben sich mehrere Konsequenzen:
- Routenwahl: Wer die Kosten niedrig halten will, vergleicht Brenner-Route versus Schweiz-Transit unter Berücksichtigung von Vignette plus möglicher Transitgebühr.
- Reisekosten kalkulieren: In Rechenbeispielen sollten die Jahresvignette und eine zusätzliche einmalige Transitgebühr berücksichtigt werden.
- Warten auf Details: Erst wenn der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen veröffentlicht, lassen sich verbindliche Aussagen zu Ausnahmen, Erhebungsmodus und Kontrollpraxis machen.
Fazit: Die geplante Transitgebühr kann Fahrtkosten für Italien‑Urlauber, die die Schweiz nur durchqueren, merklich erhöhen. Welche Gruppen genau betroffen sind und in welcher Höhe die Abgabe in Kraft tritt, hängt von den noch zu bestimmenden Details des Bundesrates ab. Reisende sollten bei der Routenplanung die mögliche Zusatzgebühr mitberücksichtigen und die offiziellen Verlautbarungen des Bundesrats abwarten.