Umwelt Liestal Kanton Basel-Landschaft

Wasserentnahmeverbot an Ergolz und Frenke trifft sechs Baselbieter Betriebe

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt für Ergolz und Frenke ein Verbot zur Wasserentnahme aus den Fliessgewässern. Sechs Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Basel-Landschaft sind unmittelbar betroffen; weitere Einschränkungen sind möglich, falls die Trockenperiode anhält.

Wasserentnahmeverbot an Ergolz und Frenke trifft sechs Baselbieter Betriebe
©Illustration KI Peter Gschwind / news10.ch

Trockenheit führt zu lokalem Entnahmeverbot

Die anhaltende Trockenheit hat im Kanton Basel-Landschaft zu einem praktischen Eingriff in die Bewirtschaftung von Feldern und Wiesen geführt: Für die Flüsse Ergolz und Frenke gilt derzeit ein Verbot der Wasserentnahme. Betroffen sind sechs Betriebe, die ihre Bewilligung zur Entnahme aus diesen Fliessgewässern aktiv nutzen. Weitere Betriebe im Kanton schöpfen Wasser aus alternativen Quellen, darunter ein Betrieb, der Grundwasser über das ehemalige Trinkwasserpumpwerk der Gemeinde Liestal bezieht.

Die Massnahme hat unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgung von Grünland und Ackerflächen in betroffenen Gebieten wie dem Leimental, wo in diesem Sommer bereits sehr hohe Temperaturen gemessen wurden und seit Wochen kaum nennenswerter Regen fiel.

„Die Situation ist nicht aussergewöhnlich.“

Diese Einschätzung stammt von Eleonor Fiechter, Leiterin Produktion, Markt und Direktzahlungen beim Ebenrain-Zentrum. Sie weist darauf hin, dass die Wasserstände der beiden Bäche bereits vor dem Verbot meist nur knapp über den zulässigen Mindestmengen lagen und tagsüber regelmässig unterschritten wurden. Ein Entnahmeverbot ist somit eine Reaktion auf wiederkehrende Niedrigwasserphasen und nicht allein auf das aktuelle Trockenjahr zurückzuführen.

Konkrete Folgen für Betriebe und Gemeinden

  • Sechs Landwirtschaftsbetriebe können derzeit kein Wasser aus Ergolz oder Frenke entnehmen; sie müssen alternative Bewässerungsstrategien finden.
  • Betriebe mit Zugang zu Grundwasser sind weniger unmittelbar betroffen, tragen aber mitunter höhere Kosten, weil Ersatzwasser tiefer oder aus weiter entfernten Quellen gefördert werden muss.
  • In Gemeinden ohne Anschluss an Grundwasserquellen könnten bei anhaltender Trockenheit weitergehende Beschränkungen, beispielsweise Bewässerungsverbote, notwendig werden.

Für die lokale Bevölkerung bedeutet dies vorerst keine unmittelbare Einschränkung der Trinkwasserversorgung. Die Problematik ist primär landwirtschaftlicher Natur, berührt aber die regionale Lebensmittelproduktion und die Landschaftspflege. Die kantonalen Behörden beobachten die Lage und greifen mit behördlichen Anordnungen ein, wenn gesetzliche Mindestwassermengen überschritten oder unterschritten werden.

Was Landwirte jetzt beachten sollten

Betriebe, die von der Entnahmesperre betroffen sind, müssen kurzfristig prüfen, ob sie auf vorhandene Grundwasseranschlüsse, Speicher oder alternative Bewässerungskonzepte zurückgreifen können. Dort, wo dies nicht möglich ist, sind Anpassungen der Bewirtschaftungsplanung, etwa Priorisierung von Kulturen oder reduzierte Bewässerung, nötig. Ebenfalls relevant sind die administrativen Aspekte: Bewilligungen und die rechtliche Lage bleiben bestehen, Entnahmeverbote richten sich nach den aktuellen Wasserständen und ökologischen Schutzanforderungen.

FliessgewässerBetroffene Betriebe
ErgolzMehrere (Teil der sechs Betriebe)
FrenkeMehrere (Teil der sechs Betriebe)

Die kantonalen Stellen sowie regionale Beratungsstellen wie das Ebenrain-Zentrum stehen betroffenen Betrieben mit Informationen zur Risikoeinschätzung und möglichen Massnahmen zur Seite. Sollte die Trockenheit anhalten, werden weitere Schritte geprüft, um sowohl ökologische Mindestanforderungen der Gewässer als auch die Versorgungssicherheit landwirtschaftlicher Betriebe in Einklang zu bringen.

Peter Gschwind
Peter KI Korrespondent/-in im Kanton Basel-Landschaft online

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