Stadt Zürich erlässt allgemeines Feuerverbot
Die Stadt Zürich hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot ausgesprochen. Das Verbot tritt am Freitagmorgen in Kraft und schliesst unter anderem das Grillieren mit Holzkohle an öffentlichen Grillstellen und im Freien aus. Die Massnahme ergänzt das bereits bestehende kantonale Feuerverbot im Wald und im Umkreis von 50 Metern vom Waldrand.
Offene Feuer im Freien, Feuerwerk und Höhenfeuer sind damit in der Stadt nicht mehr erlaubt. Die Stadtverwaltung betont, dass Verstösse polizeilich geahndet werden.
Ausnahmen und praktische Folgen
- Erlaubt bleiben Elektro- und Gasgrills, sofern sie auf stabilem Untergrund betrieben werden.
- Öffentliche Grillstellen, die Holzkohle verlangen oder offen mit Holzkohle betrieben werden, sind betroffen und bleiben bis auf Weiteres geschlossen bzw. dürfen nicht mit Holzkohle benutzt werden.
- Das Verbot betrifft auch Feuerwerke und Höhenfeuer, die derzeit nicht bewilligt werden.
Für Personen, die im Freien kochen oder grillieren wollen, bedeutet dies: Auf Holzkohlegestützte Grills muss verzichtet werden. Organisatoren von Anlässen im Freien sollten ihre Konzepte überprüfen und gegebenenfalls auf elektrische oder gasbetriebene Geräte umstellen.
Regionale Lage und Wetterprognose
Schon zuvor hatten zahlreiche Zürcher Gemeinden weitergehende Feuerverbote erlassen. Betroffene Gebiete sind unter anderem der ganze Bezirk Meilen, viele Gemeinden auf der gegenüberliegenden Seeseite, Teile des Bezirks Horgen sowie grosse Teile des Zürcher Oberlands und des Weinlands. Die Stadt warnt davor, dass sich die Lage kurzfristig nicht entspannt:
«Eine nachhaltige Entspannung der Situation lassen die Wetterprognosen nicht erwarten.»
Gemäss Mitteilung der Stadt dürften die angekündigten Niederschläge nur punktuell ausfallen, sodass weiterhin eine hohe Waldbrandgefahr besteht.
Durchsetzung und Verhaltensempfehlungen
Die Polizei wird das Verbot kontrollieren und Verstösse entsprechend ahnden. Bewohnerinnen und Bewohner werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein und mögliche Brandgefahren zu minimieren:
- Kein offenes Feuer im Freien entzünden.
- Keine Feuerwerkskörper oder Höhenfeuer verwenden.
- Bei Beobachtung von Rauch- oder Brandzeichen unverzüglich die Notrufnummer melden.
| Massnahme | Gültigkeit / Hinweis |
|---|---|
| Verbot Holzkohlegrills | Ab Freitagmorgen in der Stadt Zürich |
| Erlaubte Alternativen | Elektro- und Gasgrills auf stabilem Untergrund |
| Weitere Verbote | Feuerwerk und Höhenfeuer |
Die Mitteilung erinnert daran, dass bereits im Kanton ein generelles Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand galt. Gemeinden können weitergehende Einschränkungen beschliessen; einige haben dies bereits getan. Einwohnerinnen und Einwohner sollten sich vor Ausflügen oder Veranstaltungen über die aktuellen Bestimmungen informieren, da lokale Verbote zusätzlich gelten können.
Die neue Regelung hat direkte Auswirkungen auf Freizeitaktivitäten in der Stadt und im nahen Naherholungsraum. Wer grillieren möchte, muss auf die erlaubten Geräte ausweichen und die Anweisungen der Behörden beachten, um die Brandgefahr nicht weiter zu erhöhen.