SVP fordert Kostenüberwälzung für Schäden und Polizeieinsätze
Nach der spontanen, unbewilligten Demonstration vergangene Woche in der Basler Innenstadt stellt der SVP-Grossrat Pascal Messerli einen Vorstoss: Wer bei unbewilligten Kundgebungen Sachschaden verursacht oder für ausserordentliche Polizeieinsätze sorgt, soll finanziell haftbar gemacht werden. Als Referenz verweist Messerli auf eine Regelung im Kanton Zürich, die seit Januar 2026 das Überwälzen von Kosten bis zu 30'000 Franken erlaubt.
Streit um Identifizierbarkeit und Verantwortung
Der Regierungsrat erkennt das Problem an, verweist aber auf die praktische Schwierigkeit, einzelne Täterinnen und Täter klar zu identifizieren. In der jüngsten Ereignisfolge jedoch, so Messerli, gebe es umfangreiche Bild- und Videomittel, die eine Identifikation zahlreicher Beteiligter erlaubten. Die SVP argumentiert, die Allgemeinheit dürfe nicht für Schäden aufkommen, die durch Einzelne verursacht würden.
«Wer Gewalt anwendet oder Sachschäden verursacht, soll für die Folgen geradestehen.» — FDP-Präsidentin Tamara Hunziker
Parteipositionen und Widerstand
Die Forderung stösst in der politischen Landschaft auf Widerstand: Grüne, SP, LDP und Basta lehnen eine Verschärfung oder neue Kostenregelung ab. Kritikerinnen und Kritiker betonen rechtliche und praktischen Hürden sowie mögliche Auswirkungen auf das Versammlungsrecht.
- SVP: Haftung der Verursachenden für Polizei- und Sachkosten.
- Regierungsrat: Problem bekannt, Identifikation oft schwierig.
- FDP: Grundsätzlich Zustimmung zur Kostenverantwortung bei Vandalismus.
- Grüne, SP, LDP, Basta: Ablehnung einer Verschärfung.
Konsequenzen für Basel-Stadt
Eine gesetzliche Möglichkeit, Kosten zuzuweisen, würde das Vorgehen gegen Sachbeschädigungen und ausserordentliche Einsätze verändern: Statt fiskalischer Deckung durch den Kanton oder die Stadt könnten Betroffene oder der Gemeinwesen- Haushalt entlastet werden. Zugleich blieben Fragen offen, etwa welche Standards zur Beweissicherung gelten, wie mit passiven Beobachtenden oder nicht identifizierbaren Tätern verfahren würde und in welchem Umfang die Polizei Ressourcen für Ermittlungen verwenden müsste.
| Aspekt | Konsequenz |
|---|---|
| Identifikation | Erhöhte Anforderungen an Bild- und Videobeweis |
| Finanzierung | Verlagerung von Kosten auf mutmassliche Verursacher |
| Rechtsdurchsetzung | Mehr Aufwand für Polizei und Justiz |
Was das für die Bevölkerung bedeutet
Für Einwohnerinnen und Einwohner Basel-Stadts hat die Debatte konkrete Seiten: Kommt eine solche Gesetzesänderung, könnten Anwohnerinnen, Geschäftsbetreibende und öffentliche Gebäude bei künftigen Vorfällen eher Ersatz für Reinigung und Reparaturen erhalten, wenn Verursacher ermittelt werden. Andererseits würde die Verfolgung einzelner Beteiligter weitere Ressourcen der Behörden beanspruchen. Bis eine Entscheidung auf kantonaler Ebene fällt, bleibt unklar, ob und wie schnell Basel-Stadt eine Zürcher Lösung übernehmen oder anpassen würde.
Die Debatte führt zudem zu einer grundsätzlichen Abwägung zwischen dem Schutz von Eigentum und dem Recht auf Versammlungsfreiheit. Regierung und Parteien müssen nun klären, ob gesetzgeberische Schritte erforderlich sind, und allenfalls die praktischen Voraussetzungen für eine umsetzbare Kostenverantwortung schaffen.